Stand und Ablauf zur möglichen Deponie in Langwedel
Was ist bisher und was müsste bis zur Errichtung einer Deponie in Langwedel geschehen?
Wie ist der aktuelle Stand?
-Kritisch für Langwedel, aber bisher keines der notwendigen Verfahren gestartet-
Was ist bisher passiert?
Ursprünglich plante Glindemann in 2018 eine zügige Umsetzung am Standort Gammelby/Kosel
Die Firma Glindemann hatte schon 2018 Pläne für die Umwandlung einer firmeneigenen Kieskuhle an der B 76 zwischen Gammelby und Kosel in eine Deponie (DK1/KF1) vorgelegt.
Die Pläne sahen vor, ohne Raumordnungsverfahrens direkt in ein Planfeststellungsverfahren und die Umsetzung zu gehen.
Gegenwehr der Betroffenen sorgt in 2020 für die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Raumordnungsverfahrens
Den Plan der Firma Glindemann brachten die betroffenen Gemeinden und eine Bürgerinitiative zu Fall – sie konnten erreichen, dass dem Planfeststellungsverfahren eine gründliche Vorprüfung im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens vorgeschaltet wird.
Diese Notwendigkeit stellte das Innenministerium im November 2020 fest und forderte weitere Standortalternativen zu prüfen.
Vorstufe des Raumordnungverfahrens ohne umfassende Betrachtung von Alternativen erfolgt
Im Mai 2021 wurden in einem Erörterungstermin die Ergebnisse der Vorbereitungen („Scoping“ genannt) für ein Raumordnungsverfahren (ROV) gem. § 15 des Landesplanungsgesetzes SH (LaPlaG) bekannt gegeben.
Aus Sicht von Glindemann verbleiben als mögliche Deponieflächen nur noch Gammelby/Kosel und Langwedel. Der in den Scoping-Unterlagen angegebene Deponiebedarf für den Landkreis Rendsburg-Eckernförde lässt sich weder dort noch in anderen Quellen dem Grunde und der Höhe nach für diesen Landkreis ableiten. Auch eine landesweite Betrachtung möglicher Standorte im Sinne einer Weißflächenkartierung ist nicht erfolgt. Es wurden ausschließlich Standorte in Betracht gezogen, die im Kreis Rendsburg-Eckernförde liegen und sich im Besitz der Firma Glindemann befinden. Die Analysen und letztliche Entscheidung für oder gegen einen Standort umfassten jeweils lediglich eine Folie.
Daher vermissen wir die in § 15 (1) Satz 3 des Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG) geforderte „Ernsthaftigkeit“ in der Prüfung von Standortalternativen. Es gibt somit zwar noch keine finale Standortentscheidung, jedoch nehmen wir eine stark im Sinne eines Unternehmers komplexitätsreduzierte Vorauswahl wahr.
Langwedel im Rennen, auch da bisher keine Bewertung der Umweltsensitivität erfolgt ist
Die Umweltsensitivität der Standorte wurde im Scoping nicht hinreichend betrachtet, sondern auf die späteren Umweltverträglichkeitsprüfungen im Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren verwiesen. Bereits eine vereinfachte Grobanalyse hätte unseres Erachtens genügt, um Langwedel als ernsthafte Alternative auszuschließen (siehe unserer Faktencheck).
Darüber hinaus wurden punktuell die Untersuchungsradien für die Umweltverträglichkeitsprüfung so gewählt, dass kritische Themen aus Sicht Langwedels schlichtweg herausdefiniert wurden. Dies betrifft in Teilen unsere Wohngebiete, ausgewiesene Erholungsgebiete, Biotope, zahlreiche Trinkwasserbrunnen und das nahegelegene Trinkwassergewinnungsgebiet.
Auf der Grundlage der vorliegenden Erhebungen sind wir davon überzeugt: Langwedel ist keine „ernsthaft in Betracht kommende Alternative“ im Sinne des § 15 ROG. Eine Nachbesserung der einzureichenden Unterlagen bis zum Start des Raumordnungsverfahrens sehen wir als zwingend erforderlich.
Wie geht es jetzt weiter?
-Warten auf den formellen Start des Raumordnungsverfahrens-
Das Unternehmen Glindemann hatte in 2018 das Vorhaben einer DK-1-Deponie am Standort Gammelby/ Kosel vorgestellt. In 2020 stellte das Innenministerium fest, dass ein Raumordnungsverfahren samt Benennung alternativer Standorte erforderlich ist.
Ende Mai 2021 wurden in einem Erörterungstermin durch das Unternehmen Glindemann die aus seiner Sicht einzigen verbleibenden Standorte Gammelby/Kosel und Langwedel sowie der künftige Untersuchungsrahmen vorgestellt. Das abschließende Festlegungsprotokoll seitens des Innenministerium liegt seit dem 20.10.2021 vor.
Es sind sehr umfangreiche Unterlagen beizubringen. Der konkrete Untersuchungsrahmen wurde ebenfalls festgelegt. Neben Langwedel und Gammelby sind entsprechende Unterlagen nun auch für weitere Standorte beizubringen.
Vor dem Start des Raumordnungsverfahrens sind umfassende Unterlagen durch das Unternehmen Glindemann einzureichen. Dies ist bis heute nicht erfolgt.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen prüft das Innenministerium SH diese auf Vollständigkeit. Anschließend werden die öffentlichen Stellen und allgemeine Öffentlichkeit über die Verfahrenseröffnung informiert.
Innerhalb von 6-8 Wochen können sogenannte Träger öffentlicher Belange (Kreise, Gemeinden, Wasserverbände, etc.) Stellungnahmen abgeben. Zudem kann jede Privatperson ihre Einwände innerhalb von zwei Wochen schriftlich einbringen.
Es handelt sich bei der Umweltverträglichkeitsuntersuchung lediglich um einen eingeschränkten Bestandteil einer vollumfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der zweite Teil der UVP erfolgt erst im Planfeststellungverfahren.
Die Auswirkung des Vorhabens im raumordnerischen Sinne werden auf Grundlage der Unterlagen, Stellungsnahmen und Einwände ermittelt und beschrieben. Die Ergebnisse sind im folgenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen.
Spätestens 6 Monate nach formellem Beginn des Verfahrens ist das Verfahren abgeschlossen. Die Ergebnisse werden an alle im Verfahren Beteiligten versendet und öffentlich ausgelegt.
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