Stand und Ablauf zur möglichen Deponie in Langwedel

Was ist bisher und was müsste bis zur Errichtung einer Deponie in Langwedel geschehen? 

Wie ist der aktuelle Stand?

-Kritisch für Langwedel, aber bisher keines der notwendigen Verfahren gestartet-

Standortsuche läuft seit 2018
Die Suche für einen geeigneten Standort für eine DK-1-Deponie läuft seit 2018. Zunächst wurde von Glindemann ein Standort vorgestellt. In 2020 wurde klar, dass auch Alternativen gesucht werden müssen. Daher stellte Glindemann im Mai 2021 in einem Erörterungstermin die aus seiner Sicht sinnvollsten Standortalternativen Gammelby und Langwedel sowie den Untersuchungsrahmen für die anstehenden Verfahren vor.
Raumordnungsverfahren läuft seit Juni 2022
Es handelt sich um einer mehrstufiges Verfahren zur Überprüfung des Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung. Dazu gehört auch die Überprüfung ernsthafter Alternativen sowie die Möglichkeiten der Stellungnahme für Träger öffentlicher Belange sowie schriftliche Einwände aller Bürger. Das Ergebnis dient als Basis für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.
Planfeststellungverfahren Start voraussichtlich Ende 2022
Hierbei handelt es sich ebenfalls um ein mehrstufiges Genehmigungsverfahren, dessen Abschluss der Planfeststellungsbeschluss bildet. Im und im Vorfeld des Verfahrens werden öffentliche und private Belange gegeneinander abgewogen. Dies umfasst auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Einbindung der allgemeinen Öffentlichkeit, also auch Privatpersonen.
Errichtung einer Deponie
Erst mit Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses darf mit der Errichtung der Deponie begonnen werden.

Was ist bisher passiert?

Ursprünglich plante Glindemann in 2018 eine zügige Umsetzung am Standort Gammelby/Kosel

Die Firma Glindemann hatte schon 2018 Pläne für die Umwandlung einer firmeneigenen Kieskuhle an der B 76 zwischen Gammelby und Kosel in eine Deponie (DK1/KF1) vorgelegt. 

Die Pläne sahen vor, ohne Raumordnungsverfahrens direkt in ein Planfeststellungsverfahren und die Umsetzung zu gehen. 

DK-1-Deponie erster Standort
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Gegenwehr der Betroffenen sorgt in 2020 für die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Raumordnungsverfahrens

Den Plan der Firma Glindemann brachten die betroffenen Gemeinden und eine Bürgerinitiative zu Fall – sie konnten erreichen, dass dem Planfeststellungsverfahren eine gründliche Vorprüfung im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens vorgeschaltet wird. 

Diese Notwendigkeit stellte das Innenministerium im November 2020 fest und forderte weitere Standortalternativen zu prüfen.

Gegenwehr Demonstration
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Vorstufe des Raumordnungverfahrens ohne umfassende Betrachtung von Alternativen erfolgt

Im Mai 2021 wurden in einem Erörterungstermin die Ergebnisse der Vorbereitungen („Scoping“ genannt) für ein Raumordnungsverfahren (ROV) gem. § 15 des Landesplanungsgesetzes SH (LaPlaG) bekannt gegeben. 

Aus Sicht von Glindemann verbleiben als mögliche Deponieflächen nur noch Gammelby/Kosel und Langwedel. Der in den Scoping-Unterlagen angegebene Deponiebedarf für den Landkreis Rendsburg-Eckernförde lässt sich weder dort noch in anderen Quellen dem Grunde und der Höhe nach für diesen Landkreis ableiten. Auch eine landesweite Betrachtung möglicher Standorte im Sinne einer Weißflächenkartierung ist nicht erfolgt. Es wurden ausschließlich Standorte in Betracht gezogen, die im Kreis Rendsburg-Eckernförde liegen und sich im Besitz der Firma Glindemann befinden. Die Analysen und letztliche Entscheidung für oder gegen einen Standort umfassten jeweils lediglich eine Folie.  

Daher vermissen wir die in § 15 (1) Satz 3 des Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG) geforderte „Ernsthaftigkeit“ in der Prüfung von Standortalternativen. Es gibt somit zwar noch keine finale Standortentscheidung, jedoch nehmen wir eine stark im Sinne eines Unternehmers komplexitätsreduzierte Vorauswahl wahr. 

Eingeschränktes Scoping Raumordnungsverfahren Deponie Langwedel

Langwedel im Rennen, auch da bisher keine Bewertung der Umweltsensitivität erfolgt ist

Die Umweltsensitivität der Standorte wurde im Scoping nicht hinreichend betrachtet, sondern auf die späteren Umweltverträglichkeitsprüfungen im Raumordnungs- und  Planfeststellungsverfahren verwiesen. Bereits eine vereinfachte Grobanalyse hätte unseres Erachtens genügt, um Langwedel als ernsthafte Alternative auszuschließen (siehe unserer Faktencheck). 

Darüber hinaus wurden punktuell die Untersuchungsradien für die Umweltverträglichkeitsprüfung so gewählt, dass kritische Themen aus Sicht Langwedels schlichtweg herausdefiniert wurden. Dies betrifft in Teilen unsere Wohngebiete, ausgewiesene Erholungsgebiete, Biotope, zahlreiche Trinkwasserbrunnen und das nahegelegene Trinkwassergewinnungsgebiet.

Auf der Grundlage der vorliegenden Erhebungen sind wir davon überzeugt: Langwedel ist keine „ernsthaft in Betracht kommende Alternative“ im Sinne des § 15 ROG. Eine Nachbesserung der einzureichenden Unterlagen bis zum Start des Raumordnungsverfahrens sehen wir als zwingend erforderlich. 

Keine Umweltanalyse Deponie Langwedel erfolgt
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Wie geht es jetzt weiter?

-Warten auf den formellen Start des Raumordnungsverfahrens-

Grundsatzentscheidung 2020
Entscheidung über Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens in 2020 getroffen

Das Unternehmen Glindemann hatte in 2018 das Vorhaben einer DK-1-Deponie am Standort Gammelby/ Kosel vorgestellt. In 2020 stellte das Innenministerium fest, dass ein Raumordnungsverfahren samt Benennung alternativer Standorte erforderlich ist.

Erörterungstermin Mai 2021
Abschluss Scoping mit Vorstellung von ernsthaften Alternativen und Prüfungsmethoden

Ende Mai 2021 wurden in einem Erörterungstermin durch das Unternehmen Glindemann die aus seiner Sicht einzigen verbleibenden Standorte Gammelby/Kosel und Langwedel sowie der künftige Untersuchungsrahmen vorgestellt. Das abschließende Festlegungsprotokoll seitens des Innenministerium liegt seit dem 20.10.2021 vor. 

Festlegungsprotokoll Oktober 2021
Innenministerium legt beizubringende Unterlagen fest

Es sind sehr umfangreiche Unterlagen beizubringen. Der konkrete Untersuchungsrahmen wurde ebenfalls festgelegt. Neben Langwedel und Gammelby sind entsprechende Unterlagen nun auch für weitere Standorte beizubringen. 

Unterlageneinreichung Juni 2022
Glindemann muss umfassende Unterlagen einreichen

Vor dem Start des Raumordnungsverfahrens sind umfassende Unterlagen durch das Unternehmen Glindemann einzureichen. Dies ist bis heute nicht erfolgt.

Verfahrenseröffnung Juni 2022
Formeller Start des Raumordnungsverfahren mit formellem Einleitungsschreiben

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen prüft das Innenministerium SH diese auf Vollständigkeit. Anschließend werden die öffentlichen Stellen und allgemeine Öffentlichkeit über die Verfahrenseröffnung informiert. 

Abgabe Einwände und Stellungnahmen 2 bzw. 8 Wochen
Möglichkeit zur Stellungnahme für Träger öffentlicher Belange/ Einwände von Bürgern

Innerhalb von 6-8 Wochen können sogenannte Träger öffentlicher Belange (Kreise, Gemeinden, Wasserverbände, etc.) Stellungnahmen abgeben. Zudem kann jede Privatperson ihre Einwände innerhalb von zwei Wochen schriftlich einbringen. 

Untersuchung Umweltverträglichkeit
Untersuchung der Umweltverträglichkeit mit Zielen der Raumordnung

Es handelt sich bei der Umweltverträglichkeitsuntersuchung lediglich um einen eingeschränkten Bestandteil einer vollumfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der zweite Teil der UVP erfolgt erst im Planfeststellungverfahren.   

Ermittlung Auswirkungen Prüfung durch Landesbehörde
Raumordnerische Beurteilung

Die Auswirkung des Vorhabens im raumordnerischen Sinne werden auf Grundlage der Unterlagen, Stellungsnahmen und Einwände ermittelt und beschrieben. Die Ergebnisse sind im folgenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen. 

Abschluss des Verfahrens Start + 6 Monate
Veröffentlichung und Auslegung der Ergebnisse

Spätestens 6 Monate nach formellem Beginn des Verfahrens ist das Verfahren abgeschlossen. Die Ergebnisse werden an alle im Verfahren Beteiligten versendet und öffentlich ausgelegt.

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