Festelegungsprotokoll Raumordnungsverfahren Deponie Langwedel

Raumordnungsverfahren rückt näher

Festlegungsprotokoll liegt vor

Das Innenministerium hat am 20.10.2021 das sogenannte Festlegungsprotokoll versendet. Dieses bildet den nächsten Schritt auf dem Weg zum Start des anstehenden Raumordnungsverfahren. Inhaltlich legt das Innenministerium darin seine Anforderungen an das Unternehmen Glindemann für die beizubringenden Unterlagen und den genauen Untersuchungsrahmen fest.

Das Innenministerium wird das Raumordnungsverfahren erst eröffnen, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und auf Vollständigkeit geprüft sind.

Erfolg der Petition klar erkennbar

Aus unserer Sicht schafft das Protokoll viel Transparenz und Klarheit. Zudem sind aus Sicht von Langwedel einige sehr erfreuliche Forderungen aufgeführt. Im Folgenden gehen wir kurz auf die Kerninhalte des Innenministeriums ein.

Das Innenministerium sieht den Untersuchungsraum für mögliche alternative Standorte mit Rendsburg-Eckernförde als ausreichend an, da dieser deutlich über den „favorisierten Standort“ Gammelby/Kosel hinausgeht. Dem widersprechen wir in aller Deutlichkeit. Zudem bestätigte das MELUND, dass ein Bedarf für DK-1-Deponien insbesondere in unserem Landkreis gegeben sein. Diese pauschale Aussage mag grundsätzlich richtig sein, wird jedoch für die anstehenden Verfahren nicht ausreichen. Es sind spezifische Bedarfsnachweise dem Grunde und der Höhe nach für die jeweiligen Standortalternativen zu erbringen.

Besonders erfreulich ist, dass im Protokoll die Alternativstandortprüfung nicht nur auf Langwedel und Gammelby beschränkt wird, sondern auch „ernsthaft in Betracht kommende Standortalternativen“.

Damit und mit der expliziten Forderung „das Tatbestandsmerkmal der Ernsthaftigkeit der Standortalternative Langwedel detailliert auszuführen“ kommt das Innenministerium unseren zentralen Forderungen aus der öffentlichen Petitionsanhörung nach. Dies ist somit auch ein klarer Erfolg aller Unterzeichner der Petition 125.

Untersuchungsrahmen spezifiziert

Ebenfalls klar ist nun, dass für jeden potenziellen Standorte umfangreiche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Auch eine raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung ist erforderlich. Das Unternehmen Glindemann muss dabei untern anderem auf folgende Sachverhalte eingehen:

  • Bestehende und geplante Schutzgebiete
  • Schützenwerte Lebensraumtypen und Arten außerhalb der potenziellen Deponieflächen
  • Auswirkungen und Kompensationsmaßnahmen
  • Schutzgut Mensch sowie die menschliche Gesundheit
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Artenschutzrechtlicher Vorprüfung mit angemessenem Untersuchungsradius
  • Schutzgut Böden
  • Schutzgut Wasser samt hydrologischer Gutachten
  • Schutzgut Klima und Luft
  • Tourismus

Die Details der Anforderungen ersparen wir Euch an dieser Stelle. Wir werten die umfangreichen Anforderungen als positiv im Sinne aller Beteiligten ein. Unsere Befürchtungen, dass es zu einer zu eingeschränkten Betrachtung kommen würde, sind in Teilen somit nicht mehr zu erwarten.

Insbesondere die umfangreichen Untersuchungsanforderungen rund um die Themen Schutzgebiete und Wasser befürworten wir sehr. Was am Ende des Tages durch das Unternehmen Glindemann zu den einzelnen Themen vorgebracht wird und wie diese Ergebnisse im Raumordnungsverfahren eingewertet werden, wird sich erst zeigen.

Start des Verfahrens wird dauern

Wir vermuten, dass die Anforderungen über die Erwartungshaltung des Unternehmens Glindemann hinausgehen. Insbesondere eine umfassendere Alternativenbetrachtung sowie die detaillierten Einzelanforderungen benötigen unseres Erachtens Zeit. Wir rechnen nicht damit, dass die Unterlagen noch dieses Jahr beim Innenministerium eingehen.

Aktuell gehen wir vom Start des Raumordnungsverfahrens Mitte 2022 aus. Folglich würde das daran anschließende Planfeststellungsverfahren voraussichtlich erst in 2023 starten.