Hilfestellung zur Verfassung von Stellungnahmen

Jetzt Einwände geltend machen -Unsere Hilfestellung für Euch-

Die Gefahr, dass Langwedel Deponiestandort wird, ist noch nicht gebannt!

Glindemann favorisiert im nunmehr gestarteten Raumordnungsverfahren aus wirtschaftlichem Eigeninteresse den Standort Gammelby. Es handelt sich dabei um Unterlagen von der Firma Glindemann. Ob das zuständige Ministerium diesem Wunsch folgt, ist unklar. Langwedel ist weiterhin als zweite ernsthafte Alternative im Rennen. Wichtige Besonderheiten unserer Heimat müssten eigentlich zu einem Ausschluss führen, sind aber bisher unzureichend berücksichtigt. Das könnt Ihr möglicherweise ändern und Langwedel hoffentlich endgültig vom Tisch nehmen.

Sofern Ihr verhindert wollt, dass möglicherweise:
• Brunnen trocken laufen und ihr auf den Kosten sitzen bleibt,
• unser Trinkwasser verunreinigt wird,
• Eure Häuser und Wohnungen an Wert verlieren,
• Eure Erholung und Gesundheit aufgrund des geringen Abstandes der Deponie durch Lärm, Staub und Licht beeinträchtigt werden oder
• unsere Kinder durch die vielen zusätzlichen LKW’s gefährdet werden,
solltet Ihr spätestens bis zum 8. August Eure Einwände geltend machen. Dieser Vorgang ist simpel und verlangt keinen großen Aufwand.

Hier findet Ihr eine kurze und leicht verständliche Anleitung, wie Ihr selbst ganz einfach Eure persönlichen Einwände gegen die Deponiepläne verfassen könnt. Diese Einwände gehen dann in das sogenannte Raumordnungsverfahren (ROV) ein, das jetzt eröffnet wurde. Im ROV wird geprüft, welche der Standortalternativen für eine Deponie grundsätzlich geeignet oder ungeeignet sind. Es geht jetzt noch nicht um die Genehmigung, die erst später in einem Planfeststellungsverfahren geprüft wird. Unser Ziel ist es aber, schon jetzt deutlich zu machen, dass Langwedel kein geeigneter Standort ist, so dass es gar nicht mehr zu einem Genehmigungsverfahren in unserem Dorf kommen wird.

Öffentliche Unterlagen sind online verfügbar

Alle Antragsunterlagen, die von der Fa. Glindemann vorgelegt wurden, könnt Ihr online unter diesem Link einsehen: https://bolapla-sh.de/verfahren/deponie-gammelby-kosel/public/detail. Sie sind dort noch bis Anfang August 2022 für jedermann zugänglich. Wir empfehlen Euch, in erster Linie den zusammenfassenden Erläuterungsbericht zu lesen. Der ist leider in „Verwaltungsdeutsch“ abgefasst und nicht immer leicht zu verstehen.

Unseres Erachtens sind die Spezifika Langwedels in Teilen und insbesondere im Bezug zum Wasser, unzureichend dargestellt.

Falls Euch das zu viel Arbeit ist, solltet Ihr aber unbedingt unsere Einwände als Bürgerinitiative lesen. Wir nehmen darin detailliert Bezug auf die Planungsunterlagen und die gesetzlichen Grundlagen. Und wir gehen davon aus, dass wir darin alle Punkte zur Sprache gebracht haben, die Euch als Langwedeler Bürger unter den Nägeln brennen. Diese Argumente könnt Ihr dann mit Euren Einwänden verstärken.

Darstellung Eurer individuellen Betroffenheit und Argumente

Wichtig ist, dass Ihr nicht etwa unsere Einwände 1:1 wiederholt, sondern dass Ihr darstellt, in welcher Weise Ihr eure individuellen Rechte beeinträchtigt seht. Übergeordnete Aspekte, wie z.B. allgemeiner Naturschutz, Bewahrung des Erholungswerts der Region usw. könnt Ihr nur dann geltend machen, wenn Ihr darstellt, warum Ihr nicht nur allgemein, sondern ganz persönlich betroffen seid.

Sofern Ihr Euch durch die Errichtung einer Deponie in Euren Rechten beeinträchtigt fühlt, haben wir einige weitere beispielhafte Argumentationshilfen als Anlage zusammengestellt.

Wie kann ich meine Stellungnahme einreichen?

Die Öffentlichkeitsbeteiligung unterscheidet in Einwände privater Personen und Stellungnahmen sogenannter Träger öffentlicher Belange. Letztere sind beispielsweise die Gemeinde und diverse Verbände.

Wir empfehlen Euch die Einreichung online. Unter dem oben angegebenen Link müsst ihr lediglich auf „Reden Sie weiter“ drücken und das folgende Formular ausfüllen.

Ihr entscheidet, ob Ihr konkreten Bezug auf eines der Dokumente nehmt oder nicht.

Alternativ könnt Ihr Eure Einwände bzw. Stellungnahmen auch per Email an: raumordnungsverfahren@im.landsh.de oder per Brief an das

Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Abteilung Landesplanung und ländliche Räume
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel senden.

Deadline 8. August

Seid dabei und zeigt Eure Betroffenheit, denn es ist Eure einzige Chance in die regulären Verfahren einzugreifen und das geht nur noch bis zum 8. August 2022.