Ministerium verweigert Transparenz

Ministerium verweigert Auskunftsersuchen

Wir haben bereits von der gestarteten Öffentlichkeitsbeteiligung im Raumordnungsverfahren und deren Bedeutung berichtet. Hierbei ist es von enormer Bedeutung, dass auch möglichst alle relevanten Träger öffentlicher Belange sich mit Stellungnahmen ins Raumordnungsverfahren einbringen.

Daher hat eines unserer Mitglieder das zuständige Ministerium um die Benennung dieser Träger öffentlicher Belange gebeten. Das Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetzt wurde jedoch verweigert (siehe Anlage).

Die Benennung der Träger öffentlicher Belange in Anlehnung an §9 Abs. Nr. ISG SH zu untersagen, ist unseres Erachtens aus den folgenden Gründen unsachgerecht:

  1. Das Ministerium gibt keine Auskünfte zu Ihren Beratungsständen oder etwaigen Verfahrensinterna. Die Benennung beeinflusst die dortigen Entscheidungsprozesse im Verfahren in keinster Weise.
  2. Dies könnte möglicherweise nur der Fall sein, in dem implizit unterstellen würden, dass: die Bürgerinitiative versuchen würde Träger öffentlicher Belange zu beeinflussen und
    die Träger öffentlicher Belange sich beeinflussen lassen sich nicht neutral verhalten würden.

Der Großteil der relevanten Träger öffentlicher Belange, wie die betroffenen Gemeinden, sind der Öffentlichkeit eh bekannt. Insofern kann der Geheimhaltungsaspekt aus der reinen Benennung nicht größter sein, als das öffentliche Interesse. Das Ministerium kommt der im Petitionsausschuss des Landes Schleswig-Holsteins zugesagten Verfahrenstransparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Stelle somit nicht nach.

Ein Widerspruch ist nicht möglich. Der einzige Weg wäre eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, was jedoch mit Blick auf die noch 4 Wochen laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung ohne rechtzeitige Wirkung bleiben würde.

Im Ergebnis können weder wir, noch alle anderen Betroffenen der potenziellen Standorte, somit
nachvollziehen:

  1. wer die relevanten Träger öffentlicher Belange in Gänze sind,
  2. ob diese überhaupt Kenntnis davon haben, dass Sie sich aktiv einbringen können und somit
  3. die Entscheidungsfindung des zuständigen Ministeriums aus eine möglichst breite
    Entscheidungsbasis und Akzeptanz gestellt wird.

Als Reaktion haben wir das zuständige Ministerium in einem neuen Auskunftsersuchen aufgefordert uns genau jene Fragen nach Beendigung der Öffentlichkeitsbeteiligung zu beantworten. Die Argumentation einer möglichen Beeinflussung der Träger öffentlicher Belange kann dann jedenfalls nicht mehr herangezogen werden.

Darüber hinaus haben wir die Mitglieder des Petitionsausschusses des Landes über das Vorgehen des Ministeriums informiert. Da in der damaligen Anhörung vollständige Transparenz zugesagt wurde.